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Wenn der werte Leser dieses Heft in Händen hält, ist der Wonnemonat Mai schon wieder vorüber oder, besser gesagt, weitgehend ins Wasser gefallen. Kalt und regnerisch war er. Wie letztes Jahr. Allein die Vorstellung Emanuel Geibels in seinem berühmten, angeblich in Bonn entstandenen Studentenlied „Der Mai ist gekommen“, nächtens „wohl unter blauem Himmel“ zu liegen, bis „in der Frühʼ das Morgenrot mich wach“ küßt, macht frösteln. Überhaupt fällt auf: Seit der Klimanotstand samt seiner globalen Erderwärmung nach immer neuen Gipfelpunkten sucht, muß man sich warm anziehen. Und die Heizung aufdrehen.

Verwirrt können wir es uns aussuchen, wem wir folgen wollen: der 2025 vom Europa-Büro der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen eingesetzten elfköpfigen Paneuropäischen Kommission Klima und Gesundheit (deutsches Mitglied Karl Lauterbach), welche die Ausrufung eines „gesundheitlichen Notstandes von internationaler Tragweite“ fordert, jener Alarmstufe also, die zuletzt bei der Corona-Epidemie angewendet wurde, um einschneidende „Maßnahmen“ durchzusetzen, oder den 44 Forschern des Weltklimarates (IPCC) um den Niederländer Detlef van Vuuren, welche die bisherigen Extremprognosen zur globalen Erderwärmung jetzt für „unplausibel“ erklärt haben. Die Annahme, die CO2-Emmissionen könnten sich bis 2100 verdreifachen und einen Temperaturanstieg um 5 Grad C verursachen, das „RCP 8.5“-Szenario, haben letztere abgeräumt und sprechen nun von 3,5 Grad. Aber auch dieser neue Pfad sei unwahrscheinlich, unter anderem, weil ihm die absurde Annahme zugrunde liegt, 2100 würden mehr als 12 Milliarden Menschen vulgo CO2-Emittenten leben.

Um die Verwirrung zu komplettieren, ist noch ein drittes Szenario in Betracht zu ziehen, der „RCP4.5“-Pfad. Dieser nimmt bis 2100 einen Temperaturanstieg von 2,6 Grad entsprechend dem mutmaßlichen Strahlungsantrieb (radiative forcing) aufgrund der erhöhten Treibhausgaskonzentration an, gemessen am vorindustriellen Zeitalter. Wie es scheint, wird sich dieses Szenario nun durchsetzen. Da seit 1860 eine Erwärmung von bereits ca. 1,45 Grad stattgefunden hat (gleichgültig ob dafür nur CO2 ursächlich war oder nicht), beziffert sich die weitere Erwärmung in den nächsten 75 Jahren auf nur mehr etwa 1,1 Grad. Der Beitrag Deutschlands an dieser Erwärmung betrüge bei Einhaltung der in die Verfassung aufgenommenen Klimaneutralität 0,0015 Grad – eine Erhöhung, die gar nicht meßbar wäre.

Sollte also die Bundesregierung an ihrer Klima-, Energie- und faktischen Deindustrialisierungspolitik festhalten – und danach sieht es aus –, steuert Deutschland auf einen Bankrott zu, ohne einen nennenswerten Beitrag zur „Rettung des Planeten“ geleistet zu haben. Was sie aber sicher schafft, ist, daß weite Teile der Bevölkerung, besonders der Mittelstand, um das Vermögen gebracht werden und sozial absteigen, zumal wegen phantastisch hoher Energie- und Spritpreise. Dies notorisch auf äußere Ursachen (Corona, Ukraine-Krieg, Gaza-Krieg, Iran-Krieg) zurückzuführen ist ein durchschaubares Ablenkungsmanöver.

Obwohl das Worst-case-Szenario „RCP 8.5“ damals schon von bedeutenden Wissenschaftlern in Zweifel gezogen wurde, hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) es zu eigen gemacht. Sein fataler, in dieser Zeitschrift von Sonja Bernd kritisch analysierter Beschluß vom März 2021 bedarf einer Korrektur. Voraussetzung ist, daß das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das wie das Pariser Klimaabkommen dieses Szenario zur Grundlage hat, revidiert wird. Damals hielt das BVerfG in Randnummer 115 fest: „Auf dieser Grundlage [Beitritt zum Pariser Klimaabkommen, Einleitung konkreter Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen aufgrund des KSG; W. H. S.] erscheint es bei entsprechender Anstrengung möglich, daß – soweit Deutschland zur Lösung des Problems beitragen kann – jedenfalls der Eintritt katastrophaler Zustände verhindert wird.“ Die Anstrengungen sind nutzlos, Deutschland kann nichts beitragen, die Katastrophe fällt aus. Daß dies keine Rechtfertigung sein kann, wie zu alten Zeiten die Umwelt zu verschmutzen oder die (trotz der „Erneuerbaren“ in den letzten Jahren angestiegenen) CO2-Emissionen einfach zu ignorieren, braucht hier nicht näher betont zu werden. Klima- oder Umweltschutz. Tertium non datur.

Politik, Wissenschaft, Justiz und wirtschaftliche Interessen sind heute aufs engste miteinander verquickt. Gibt es dafür historische Vorbilder?

Durchaus. Literarisch verarbeitet etwa im Werk E. T. A. Hoffmanns. Dieser hat das romantische Idyll, die von ihm durchaus geschätzte „Gemütlichkeit“ in seinem Spätwerk erheblich relativiert, indem er gesellschaftliche Grundspannungen zu schroffen Dualismen ausformte. Ob sich diese noch einmal integrieren ließen, wurde immer fraglicher. Preußen stellte die Universitäten unter Kuratel, nahm ihnen die Strafgewalt in eigenen Angelegenheiten. Der Staat verfolgte Selberdenker, sogenannte Demagogen, und erließ 1819 ein Zensuredikt. Hoffmann, damals Richter am Kammergericht, ein freier Geist, begegnete ihnen verständnisvoll und beharrte auf korrekten Verfahren. Der Tod rettete ihn aus einem eigenen Disziplinarverfahren. Die bürgerliche Welt, die Wissenschaften, die Justiz: sie waren politisiert.

In diese Zeit fällt die Erzählung „Der Zusammenhang der Dinge“, aufgenommen in die Sammlung „Die Serapionsbrüder“ und geboren „aus einer großen verhängnisvollen Zeit“, wie es einleitend heißt. Ob als Ausrede, ob als mechanistische Vorstellung vom Uhrwerk, ob als Idee vom roten Faden im Leben: der Zusammenhang besteht, läßt sich aber nur schwer erkennen. Denn die Ordnung der Welt ist verloren wie ein verregneter Mai. Sie zu rekonstruieren wird eine Mammutaufgabe sein. Zuerst müssen jene Gestalten weichen, „die vor diesem wollenden Prinzip nie zum Handeln kommen“ und „viel mehr gelten als die, welche in aller Stille hingehen und es wirklich tun“.

Wolfgang Hariolf Spindler